Schweinestaat

titelte Franziska Walser am 20. März ihren sehr interessanten Artikel in der FTD.
Die Eichkamp-News berichtete am 8. und 9. April.

Bei uns wird die Selbsthilfe geprobt - Vicent stellte in der Kurländer Allee sein Schild auf - natürlich in Augenhöhe der Tiere.

Vincent-Schild

Wildschweine, Hunde, Katzen und weitere Haustiere. Betreten Verboten!
N11 (anonym) - 2008.04.10, 12:01

Schweinestaat

Hier ein altes Schreiben (1995) an den Berliner Senat:

Bewohner der Siedlung Heerstraße Datum: August 1995






An den
Innensenator der Stadt Berlin
Herrn Prof. Dieter Heckelmann
Fehrbelliner Platz 1

10707 Berlin




Regelmäßiges Eindringen von Wildschweinen in die Siedlung Heerstraße


Sehr geehrter Herr Senator,

seit Monaten werden die Anwohner der Siedlung Heerstraße (Waldschulsiedlung) von den Wildschweinen aus den Berliner Forsten geplagt, die sich in riesigen Rudeln durch die Siedlung graben und Anwohner sowie Haustiere in Angst und Schrecken versetzen. Die von uns angesprochenen Forstämter sowie die Polizei erklären sich als nicht zuständig und Herr Kassebohm nimmt diese Angelegenheit ebenfalls nicht sehr ernst. Er speist die Bürger im Tagesspiegel vom 5.8.1995 mit unpraktikablen Ratschlägen ab: Man solle die Mülltonnen verschließen, stabile Zäune 25 cm tief in die Erde einlassen und die Kinder am Streicheln und Füttern hindern, denn es seien schließlich wilde Tiere.

Jeder Hundebesitzer wird selbstverständlich zur Kasse gebeten, wenn sein Vierbeiner auf der Straße oder in fremden Gärten Schaden anrichtet, jemanden angreift oder seine Notdurft an ungeeignetem Ort verrichtet. Erinnern Sie sich an den letzten Sommer, als ein Badesee wegen eines Krokodils gesperrt werden mußte und dieses mit großem Polizeieinsatz unter hohen Kosten gefangen wurde.

Die Wildschweine richten Nacht für Nacht in unseren Gärten große Schäden an: Blumenzwiebeln werden aus dem Boden gewühlt, Stauden geknickt und heruntergetreten, der Rasen umgepflügt und die teuren Zäune durchbrochen oder umgeworfen. Die Bewohner der Siedlung stehen verschreckt und empört an ihren Fenstern oder die Beherzteren unter ihnen versuchen mit Silvesterknallern, Besen und Stöcken die ungebetenen Gäste zu vertreiben. Am nächsten Morgen sehen wir unsere Nachbarn traurig und verzweifelt durch die zerwühlten Gärten gehen. Die Mühen der liebevollen und oft sehr teuren Gartenarbeiten waren umsonst. Man besichtigt die Schäden, versucht sie notdürftig zu reparieren und weiß genau, daß es nicht lange dauern wird, bis die nächtliche Gartenbrigade wieder am Werk sein wird. Grunzend und stinkend verrichten sie ihre Arbeit und Notdurft. Nähert man sich ihnen, um sie daran zu hindern, geben sie gefährliche Laute von sich und nehmen drohende Haltung an. So kann das nicht weitergehen!

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Senator, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Wem gehören juristisch gesehen die in den Berliner Forsten lebenden
Wildschweine und wer ist im Sinne der Haftpflicht für Schäden, die diese Tiere
anrichten, verantwortlich?

2. Wer ist zuständig für den Schutz der Bürger und ihres Eigentums in der Siedlung
Heerstraße vor diesen Wildschweinen?

3. Gedenkt der Senat wirksame Schritte gegen die Überpopulation der Wildschweine
in den Berliner Forsten zu unternehmen?

4. Wie verhält es sich mit der in Brandenburg aufgetretenen Schweinepest bezüglich
der Übertragung auf die Wildschweine in den Berliner Forsten?


Mit dem Wunsch nach baldiger Antwort und schnellstmöglichen Schutzmaßnahmen grüßen Sie die besorgten und verängstigten Bewohner der Siedlung Heerstraße.

Mit freundlichen Grüßen

M17 (anonym) - 2008.04.10, 12:09

Wie

wurde der Brief beantwortet? Gab es positive Folgen?
N11 (anonym) - 2008.04.10, 13:59

Lieber M17

Der Brief wurde beantwortet. Ich muß ihn 'mal 'raussuchen, digitalisieren und dann kann ich ihn hier zeigen.
Gruß, N11
macroha - 2008.05.07, 20:38

Hier noch einmal die Antwort

des Senats aus dem Jahre 1995 auf unsere Fragen - als Kommentar eingefügt und von der Hauptseite gelöscht.

macroha


Zunächst aber erst ein Lob:
Die damalige Antwort hat der Bearbeiterin sicher viel Arbeit bereitet, was sie aber nicht davon abhielt, uns sehr kompetent und ausführlich zu berichten. Nach diesem Schreiben konnten wir uns tatsächlich ein gutes Bild von den Zusammenhängen machen.

Auch der spätere Internetbeitrag ist gut, wovon Sie sich unter dem nachfolgenden Link überzeugen können.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/wildtiere/de/wildschwein.shtml

Zur Rechtslage:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/wildtiere/de/rechtslage.shtml

ebeli - 2008.04.10, 18:00


Antwort /Abschrift:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin
Dienstgebäude:
Max-Brunow-Str.4
10369 Berlin

Geschäftszeichen III A 43 Bearbeiter Fr.Heising Zimmer 208 Durchwahl 4214-1131 Datum 25.08.1995


Betr.: Schwarzwild im Stadtgebiet
Vgg.: Ihr Schreiben vom 14.08.1995

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

für Ihr Schreiben vom 14.8.1995 haben wir viel Verständnis.
Die Probleme sind uns, insbesondere aber auch den Berliner Forsten bekannt.

Das Vordringen der Wildschweine in die Stadtgebiete, insbesondere während der Frühjahrs- und Sommermonate hat vielfältige Ursachen. Zum einen erfolgt gerade in dieser zeit eine Verknappung des Nahrungsangebotes im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen und zum anderen gibt es ein offensichtlich verlockendes Angebot in den gepflegten Gärten. Aber auch die Anpassungsfähigkeit des Schwarzwildes ist nicht zu unterschätzen. Zudem hat in den letzten Jahren, bedingt durch die milden Winter, auch der Schwarzwildbestand enorm zugenommen. Das verstärkte Auftreten von Wildschweinen im unmittelbaren Stadtgebiet wird noch dadurch unterstützt, dass Bürger das Schwarzwild füttern und somit in die Siedlungsgebiete locken. Zum Teil haben einzelne Rotten den Wald total verlassen. Sie sind in Gebieten heimisch geworden, in denen faktisch nicht gejagt werden darf.

Gemäß § 960 (1) BGB sind wilde Tiere herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Ein Eigentum kann der Jagdausübungsberechtigte erst nach dem Erlegen oder Einfangen von Wild begründen.

Gemäß § 6 Bundesjagdgesetz ruht in befriedeten Gebieten (dazu zählen alle von Menschen bewohnten Gebiete) die Jagd grundsätzlich. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Nach diesen Vorschriften sind unsere Forstbeamten auch nicht berechtigt, außerhalb der von ihnen bewirtschafteten Flächen Abschüsse zu tätigen.

Auch ist das Problem mit Abschüssen allein nicht zu lösen. Abschüsse in Wohngebieten sind ein erhebliches Risiko für die Anwohner und schaffen keine dauerhafte Abhilfe. Als eine vordringliche Aufgabe sehen wir daher die Aufklärung der Menschen an, die in der Nähe solcher Gebiete wohnen, d.h. Anleitung zur Schadensabwehr bzw. Vorbeugung, da gemäß § 37 (1) Landesjagdgesetz Berlin auch der Wildschaden auf Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, nicht ersetzt wird.

Eigentümer bzw. Nutznießer der Grundstücke sind daher selbst für den Schutz dieser Flächen verantwortlich. Als Schutzmaßnahme bietet sich ein bestimmten Normen unterliegender Zaun an. D.h. der Zaun muß über dem Erdreich mindestens 1,50 m hoch sein und sollte 20 cm tief in die Erde eingegraben und nach außen umgelegt werden. Ein Spanndraht wird dann im Erdreich zwischen den Zaunpfählen gezogen und mit dem eingegrabenen Maschendraht verhakt. Das verhindert das sogenannte Hochheben der Zäune durch das Schwarzwild. Die Berliner Forsten empfehlen als Material Ursus-Drahtgepflecht. Auch kann man bei Jagdausstattern sogenannte „Wildvergrämungsmittel“ erwerben, die durch ihre Geruchsubstanzen Wildtiere fernhalten.

Von unserer Verwaltung wird z.Z. ein Informationsblatt erarbeitet, das sich mit dieser Problematik befasst und den Anwohnern der betroffenen Gebiete ein kleiner Ratgeber sein soll.
Falls von den Wildschweinen eine direkte Gefahr ausgeht, besteht nur die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen.

Selbstverständlich sind die Forstbeamten aber bemüht, den Wildschweinbestand auf den forstlich bewirtschafteten Flächen zu reduzieren. Die Ausübung der Jagd durch sie ist allerdings dadurch eingeschränkt, daß sie diese Dienstpflicht neben allen anderen Dienstpflichten wahrnehmen müssen, dennoch ist im letzten Jagdjahr der Abschuß von Schwarzwild im Bereich der Berliner Forsten von 659 Stück im Jagdjahr 1993/94 auf 936 Stück im Jagdjahr 1994/95 erhöht worden.

Auch wir sind mit dem Stand der Problematik äußerst unzufrieden, so dass wir über die bisherigen Einzelmaßnahmen hinaus gezielte und umfassende Maßnahmen zur Dezimierung des Schwarzwildbestandes einleiten wollen. Im einzelnen sind wir dabei auf das konstruktive Mitwirken anderer Dienststellen angewiesen, um das wir uns gegenwärtig bemühen. Wir haben den Spätsommer als geeigneten Zeitraum für die beabsichtigte Maßnahme vorgesehen.
Für diese Aktion sind zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erforderlich, auch müssen die Bürger der betroffenen Gebiete im Vorfeld informiert werden, damit eventuelle negative Reaktionen weitgehend ausgeschlossen werden können.
Diese Information wird so schnell wie möglich erfolgen.


Wir hoffen, daß die Situation durch diese Schritte zumindest entspannt werden kann, wenn auch die Ursachen, die zum Auftreten des Schwarzwildes führen, letztlich nicht beseitigt werden können.


Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem bezüglich der Schweinepest möchten wir Ihnen anschließend folgendes mitteilen:

Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virusbedingte Seuche. Hauptüberträger der Schweinepest sind Schweine, die das Virus bereits ausscheiden, bevor sie sichtbare Krankheitserscheinungen zeigen.
Schweinepest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Bereits bei einem Verdacht müssen Jäger und auch Landwirte diesen beim Veterinäramt anzeigen. Alle in Berlin erlegten Schweine werden von den Jägern und auch von den Veterinären auf die Symptome der Schweinepest untersucht. Bisher ist in Berlin kein Fall von Schweinepest aufgetreten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Kassebohm

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